Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Adoption

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Adoption

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Hllo Dr.! Ich hatte am10.6. in der 11. SSW eine Fehlgeburt. Das Herz hatte aufgeört zu schlagen. Das war unser 1.ICSI Versuch-Embryotransfer nach Kryokonservierung. 2. Versuche haben wir noch,wenn das nicht klappt oder wieder schief geht. Ich wollte schon mal wissen wo man sich über Adoption erkundigen kann oder ob wir uns auch schon auf einer Warteliste eintagen sollen??? Mönchspfeffer (Homöopatisches Arzneimittel) soll doch gegen Gelbkörperhormonschwäche sein? Wieviel Kps. soll ich einnehmen?Beipackzettel steht 1-3 Kps. täglich.Ich nehme z.Z. 2Kps. am Tag.Soll ich mehr oder weniger nehmen? Was kann mein Mann (33) einnehmen oder machen für ein besseres Spermiogram.Er hat zu wenig und zu langsame Spermien? Vielen Dank Mfg Martina (28)


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Martina, eine ICSI wird bei männlicher Infertilität veranlasst. Hier sind Maßnahmen bei der Frau eigentlich nicht indiziert. Sofern der Frauenarzt oder Frauenärztin also keine EMpfehlung ausspricht, ist eine Mönchspfeffereinnahme nicht indiziert. Das Spermiogramm kann eigentlich nicht beeinflusst werden, so sehr der Wunsch hier auch zu verstehen ist. bei unserer Rechtsanwältin von Rund-ums-baby.de, Frau Bader, kann man den folgenden Link für allgemeine Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Adoption finden: http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/Adoption/Rechtl.Voraussetzungen/Rechtl.Voraussetzungen.Startseite.htm Die untere Altersgrenze für Adoptiveltern ist auf 25 und 21 Jahre für Ehepaare bzw. auf 25 Jahre für Alleinstehende herabgesetzt worden, um zu erreichen, dass Säuglinge und Kleinkinder zu möglichst jungen Eltern vermittelt werden (§1743 BGB). Eine obere Altersgrenze kennt das deutsche Adoptionsrecht im Gegensatz zu vielen ausländischen Rechtsordnungen nicht. Die sozialpädagogische Praxis schließt jedoch aus der Forderung des Gesetzgebers nach einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis, dass Säuglinge und Kleinkinder nicht an Adoptiveltern vermittelt werden sollten, die wesentlich älter als 35 bis 40 Jahre sind. Das schließt ältere Ehepaare nicht von der Möglichkeit einer Adoption aus, führt jedoch dazu, dass die Vermittlungsstellen solchen Bewerbern nur ältere Kinder im schulpflichtigen Alter oder Jugendliche zur Aufnahme vorschlagen. VB


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