Mitglied inaktiv
Hallo, Habe eine Frage wegen Beschäftigungsverbot. Habe schon grundsätzlich Probleme mit dem Kreislauf, was jetzt in der SS noch schlimmer geworden ist,Kippe oft um auch auf Arbeit. Dann habe ich starke Unterleibschmerzen die vor allem nach der Arbeit (Altenpflege) und auch nach leichten tätigkeiten (Staubsaugen zb.) auftreten.Bin zur Zeit krank geschrieben, Kann ich hierfür nicht auch ein BV bekommen da keiner von 4 Ärzten mir das geben wollte. Weis nicht wie es weiter gehen soll. MFG Dina
Liebe Dina, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
Hallo Ein BV gibt es nur dann, wenn die Arbeit ansich das Leben von Mutter und Kind gefährdet. Das scheint bei Dir ja nicht der Fall zu sein. Die Ärzte müssen sich da auch absichern, denn im Falle, dass der Ag dagegen vorgeht muss der Arzt das begründen können. So wie Du es schilderst sind die Probleme schon vorher da gewesen, werden durch die Schwangerschaft verstärkt, aber nicht durch die Arbeit ausgelöst.