Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Ab wann Beschäftigungsverbot

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Frage: Ab wann Beschäftigungsverbot

Anke75

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Ich bin 38 Jahre alt, Oberärztin auf einer Intensivstation und hatte bereits 2 Fehlgeburten (bisher noch keine erfolgreiche Schwangerschaft). Aktuell bin ich erneut schwanger in der 6.SSW, Termin bei FA erfolgt noch. Aufgrund der bereits durchgemachten Fehlgeburten und der darauffolgenden Abklärung nehme ich nun Progesteron (Corpus luteum Insuff.) und Clexane (F XII Mutation). Körperlich geht es mir außer den typischen SS Beschwerden gut. Ich mache meinen Job sehr gerne, ist aber auch sehr stressig, nicht zu vergessen mit dem nicht zu kalkulierenden Infektionsrisiko auf einer Intensivstation. Ferner werde ich aufgrund meiner Position immer dann gerufen wenn die anderen nicht mehr weiter wissen. Bei meinen letzten Schwangerschaften hat dies enormen Stress bei mir ausgelöst, da auch Tuberkulose Patienten /MRSA Patienten etc dabei sind und ich vor der Wahl stehe einzugreifen oder das Risiko einzugehen dass wenn ich nicht helfe es dem Patienten schlechter geht. Vor sterilen Massnahmen habe ich keine Angst, da diese wie gesagt steril sind. Daher meine Frage an Sie, wenn ich Ihre Patientin wäre, würden Sie mir dann ein Beschäftigungsverbot empfehlen?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Anke, prinzipiell schon, da jedoch eine entsprechend qualifizierte Ärztin auf der Intensivstation genauso gut auch woanders in der Klinik durch den Vorgesetzten eingesetzt werden kann, wo keine entsprechende Gefährdung stattfindet (z.B. als Anästhesistin bei der Aufklärung zur OP), wäre ein solches Beschäftigungsverbot eben nur dann möglich, wenn der Vorgesetzte/Arbeitgeber Sie wirklich nirgendwo anders entsprechend einsetzen kann oder will. Die Vorgeschichte mit zwei Fehlgeburten stellt prinzipiell keine Indikation für ein solches Beschäftigungsverbot dar. Herzliche Grüße VB


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