Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

40. SSW Fruchtwassermengenbestimmung nicht notwendig?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: 40. SSW Fruchtwassermengenbestimmung nicht notwendig?

StellaMaris

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Am Donnerstag 10.10. wäre de ET und meine Gyn hat das ein wenig verpeilt, dass der Termin in ihre Urlaubswoche fällt, weshalb ich jetzt kurzfristig bei einer Vertretung einen Termin machen musste. Zufälligerweise ist nun deren Ultraschall-Gerät defekt, aber CTG und normale Kontrolle könnten laufen. Ich fragte dann wie es mit der Kontrolle der Fruchtwassermenge aussieht, woraufhin der Arzt zu seiner Mitarbeiterin sagte „brauch ich nicht“. Mein Baby soll sehr groß und kräftig sein, in der 37. wurde er auf 3600g geschätzt. Ich bin etwas irritiert, weil mir auch von der Vertretungspraxis eher so entgegenkam für was ich denn in der 40. Woche eine Kontrolle möchte?!?! Mein nächster Termin bei meiner Gyn ist erst am 14., also 4 Tage über Termin, der letzte war am 2.10. Liege ich irgendwie falsch, dass in diesem Zeitraum noch eine Kontrolle notwendig ist und ist die Bestimmung der Fruchtwassermenge tatsächlich egal???


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Stella, 1. in der dazu vorliegenden S1-Leitlinie "Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung" heißt es dazu wörtlich: "Mit Erreichen des errechneten Geburtstermins sollte noch einmal überprüft werden, ob tatsächlich eine risikoarme Schwangerschaft vorliegt. Hierzu ist eine Ultraschallkontrolle mit fetaler Gewichtsschätzung und Fruchtwassermengenbestimmung zum Ausschluss einer Oligohydramnie oder einer bisher nicht erkannten IUWR geeignet." 2. grundsätzlich ist eine solche S1-Leitlinie sicherlich nicht bindend für den Arzt, aber zumindest schon sehr wegweisend 3. wenn es dann aus technischen Gründen mit dem Ultraschall nicht klappt, kann diese Untersuchung meist zumindest aber auch in der Klinik durchgeführt werden. Herzliche Grüße VB Quelle: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-065l_S1_Termin%C3%BCberschreitung_%C3%9Cbertragung_02-2014-verlaengert_01.pdf (aktuelle Leitlinie 015/065 der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung, Stand 02-2014, letzter Abruf:07.10 2019)


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