Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

40+ Arzt oder Hebamme?

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Frage: 40+ Arzt oder Hebamme?

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Hallo Dr. Bluni, meine Frauenärztin ist krnak. Ich plane eine Entbindung im Geburtshaus, weshalb ich jetzt die Vorsorgeuntersuchungen dort mache. Allerdings wird dort "nur" ein CTG geschrieben, kein Ultrschall. Kann damit auch wenn es über den Termin geht gut beurteilt werden, ob es dem Kind noch gut geht? (verkalkte Plazenta könnte man ja nicht sehen...) heute war die Herzfrquenz aufgeregt auch als sich das Baby nicht mehr so viel bewegt hat, worauf kann das hindeuten? Morgen soll deshalb nochmal ein CTG geschrieben werden. Sollte ich doch nochmal bei einem anderen Frauenarzt einen Termin machen zur Kontrolle? Herzlichen Dank und viele Grüße Judith Gutberlet


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Judith, 1. unabhängig vom Alter sollte bei jeder schwangeren Frau die Mutterschaftsvorsorge entsprechen der Vorgaben in den Mutterschaftsrichtlinin erfolgen. 2. dieses kann auch durch eine Hebamme erfolgen. Allerdings sollte dieses bei auffälligen Befunden oder Besonderheiten immer zur Folge haben, dass eine Frauenärztin/Frauenarzt eingeschaltet wird. 3. was das Vorgehen nach einer Terminüberschreitung angeht, so gibt es hier in Deutschland keine einheitlichen Standards.In den meisten Fällen wird - ein unauffälliger Verlauf vorausgesetzt - die Kontrolle alle zwei Tage bevorzugt. Hier wird dann meist neben dem CTG auch ein geburtshilflicher Tastbefund erhoben. Dieser erlaubt es, neben der Befunderhebung auch den Muttermund ein wenig zu dehnen. Das CTG erlaubt eine Zustandsbeurteilung des Kindes. Andere Untersucher empfehlen daneben die Ultraschallkontrolle der Fruchtwassermenge, eine US-Doppler-Untersuchung oder einen Wehenbelastungstest. Eine Geburtseinleitung erfolgt meist nicht vor dem 10. Tag der Terminüberschreitung, wenn der bisherige Verlauf es erlaubt. Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) 4. gegen eine ambulante Entbindung, z.B. in einem Geburtshaus, ist erst mal nichts einzuwenden, sofern medizinisch seitens der Schwangerschaft oder der Vorgeschichte der Schwangeren nichts dagegen spricht. Es ist allerdings auch nach aktueller deutscher Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Aufgabe und Pflicht der Frauenärztin/Frauenarzt , die Frau eingehend darauf hinzuweisen, dass bei etwaigen Komplikationen, das Risiko sowohl für das Kind als auch für die Mutter höher sind, als in einer Geburtsklinik. Dieses ist dann auch zu dokumentieren. Deshalb sollte auch die Hebamme sehr gewissenhaft die Frauen aussuchen, um das Risiko für Mutter und Kind zu minimieren. Das klappt sicher auch in den meisten Fällen, aber leider hören wir (und nicht die Frauen oder die Presse) von Fällen und Verläufen, die so sicher nicht wünschenswert sind, gerade deshalb, weil eben unter anderem auch nicht wie in der Klinik innerhalb weniger Minuten (15-20) ein komplettes Team für eine Notsituation da ist, oder auch kurzfristiger der diensthabende Arzt/Ärztin. Wichtig ist in dem Zusammenhang das offene und wertfreie, aber dennoch objektive Gespräch mit den Eltern. Dieses sollte auch auf die möglichen Risiken, soweit es geht, eingehen Es sollte aber meines Erachtens die mittlerweile überwiegend positive und unkritische Berichterstattung zur Geburt im Geburtshaus oder Hausgeburt, die die "technisierte Entbindung unter der sterilen Klinikatmosphäre" als zunehmend überholt darstellt, ersetzt werden durch eine objektivere Form der Darstellung. Es darf nicht vergessen werden, dass erstens das Klientel der so genannten Geburtshäuser vorselektiert ist, da Risikofrauen in die Klinik geschickt werden und somit die Ergebnisse zwangsläufig gut ausfallen müssen. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass bekanntermaßen in einigen Fällen die Sorgfaltspflicht zumindest zu denken gibt. VB


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