Sternchen0517
Hallo Dr. Bluni, nachdem wir 2010 und 2011 jeweils ein Sternchen verloren haben und ich nun nach einer ICSI in der 10 Woche eine Misses Abortion habe, haben wir gehört, dass wir den Embryo untersuchen lassen können. Wie läuft so etwas ab? Wer trägt die Kosten? Das Krankenhaus hat mir gesagt, ich soll mich zwecks Kostenübernahme mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen. (bin gesetzlich versichert) Ich habe bereits Kontakt mit meiner Krankenkasse aufgenommen. Die konnte mir bis jetzt noch keine genaue Auskunft geben. Unser großes Problem ist, dass ich eine leichte Gerinnungsstörung habe. Lpa Wert 77. Nach unserem 2. Sternchen wurde dies durch einen Bluttest festgestellt. Von da an sollte ich täglich ASS 100 nehmen. Mein Frauenarzt riet mir, ab der nächsten Schwangerschaft Clexane zu spritzen. Diesmal habe ich Clexane von seiner Kollegin erhalten (sind zu zweit in der Praxis) und wenige Tage später rief er mich an, ich könnte die Spritzen wieder absetzen. Clexane sei bei mir nicht nötig. Nun sagt das Krankenhaus, ich soll auf jeden Fall bei der nächsten Schwangerschaft ab Tag 0 mit Clexane beginnen und durchspritzen und ASS 100 weiter nehmen (nehme ich eh schon seit 2012) Durch die Untersuchung erhoffen wir uns, den Grund des MA herauszubekommen, um bei einer weiteren Schwangerschaft einen erneuten Verlust des Embryos nach Möglichkeit zu vermeiden. Nachdem das kleine Herz schlug war ich voller Hoffnung und Freude. Doch plötzlich stellte mein Arzt einen MA fest. Wer trägt die Kosten für diese Untersuchung? Weder Krankenkasse noch Krankenhaus können uns genaue Auskunft geben. Zur Zeit ist unser Sternchen noch in meinem Bauch. Fragt sich nur, wie lange noch... Was soll ich machen? Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Antwort! Daniela Sternchen0517
Liebe Daniela, 1. wer die Kosten genau trägt, kann ich nun auch nicht sagen. Denn das Krankenhaus eine entsprechende Untersuchung für notwendig erachtet, wird diese zumindest meist von der zuständigen Krankenkasse bezahlt. Aber, eben nicht immer. 2. Fakt ist aber, dass wir in einer solchen Situation davon ausgehen können, dass es meist eine genetische Ursache hat und insofern wird die entsprechende Untersuchung des Embryos zu keiner weiteren Erkenntnis führen. 3. eine Gerinnungsstörung kann, aber muss nicht das Risiko für eine frühe Fehlgeburt erhöhen. Und nach wiederholten Fehlgeburten kann das vertretbar sein, von Beginn der Schwangerschaft an die angesprochene Maßnahme zur Blutverdünnung durchzuführen. Herzliche Grüße VB
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