Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

2 Fragen

Frage: 2 Fragen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Bin auch wieder frisch schwanger,mit dem 2.Kind,nun darf es mein AG so schnell nicht erfahren,da ich nach der Elternzeit Mitte August wieder Teilzeit anfange,allerdings bin ich im Krankenhaus tätig.Auf meiner Station kann man schwanger aber relativ gut arbeiten,Leider haben wir ab und an ORSA/MRSA,wissen Sie wie man sich als schwangere zu verhalten hat?Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft kann ich solche Zimmer und Pat meiden 2.Frage: Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich nen ungeplanten KS bei Missverhältnis der Mutter,kann man bei dieser Schwangerschaft vorher sehen ob das Kind durch´s Becken kommt?Möchte auf alle Fälle bis zu den Wehen warten,auch wenn KS angestrebt wird,ist das sinnvoll? (Jetzt waren es eigentlich 3 Fragen :-) ) Vielen Danke im Voraus und sonnige Grüsse


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

Beitrag melden

Hallo, 1. wenn Sie im Krankenhaus auf der Station arbeiten, dann ist ein Bereich, bei dem es empfehlenswert ist, dass Sie den Arbeitgeber zeitnahe informieren. Die MRSA-Erkrankungen wären z.B. ein Grund. 2. bei MRSA handelt es sich um Bakterien der Art Staphylococcus aureus. Diese können bei Mensch und Tier als Bestandteil der Hautflora vorkommen. Sie sind bezeichnenderweise gegen viele Antibiotika resistent, was sie besonders gefährlich macht. Für die gesunde Schwangere besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Die Staphylokokken sind in der Schwangerschaft aber dann gefürchtet, wenn sie sich im Geburtskanal befinden oder wenn eine systemische Infektion oder auch sonstige schwere Lokalinfektionen mit ihnen vorliegen. Zum Glück werden die MRSA-Stämme werden sehr selten aus dem Genitalbereich isoliert. Das Hauptreservoir dieser Stämme ist der Nasen-Rachenraum. Da diese Keime schwer zu therapieren sind, sollt vor der Entbindung eine Sanierung des Nasen-Rachenraumes durchgeführt werden. Eine Behandlung dieser Keime in der Scheide kann mit lokal desinfizierenden Zäpfchen erfolgen. Werden diese Keime bei der Schwangeren nachgewiesen, empfiehlt sich eine Sanierung auf jeden Fall vor der Entbindung, damit es nicht zur Besiedlung des Kindes kommt. Gerade während des Stillens erfolgt ein inniger Hand- und Hautkontakt zwischen Mutter und Kind, worüber eine Übertragung stattfinden kann. Auch in Einrichtungen, wie Aktkrankenhäusern, Rehakliniken, Altenheimen etc. kommt aber das Mutterschutzgesetz zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass Schwangere nicht in Gefährdeten Bereichen arbeiten dürfen. Diese Keime müssen zwar für das Ungeborene und die schwangere Mitarbeiterin selbst keine Auswirkung haben, aber sie können hier zur Überträgerin werden. Die Berufsgenossenschaft schreibt hierzu: "Ein erhöhtes Risiko trägt auch das Altenpflegepersonal. In den Heimen sind die strengen Vorsichts- und Isolierungsmaßnahmen von Kliniken nicht realisierbar. Da Staphylokokken durch einfachen Körperkontakt, zum Beispiel Händedruck, übertragen werden, können Altenpfleger leicht zu Trägern von MRSA werden, ohne es zu bemerken." Theoretisch würde dieses bedeuten, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, da hier eine Gefährdungssituation für die Schwangere besteht. Demzufolge ist es aber notwendig, die Schwangerschaft auch bekannt zu machen. 2. auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie dazu folgendes nachlesen: a. "Schwangere dürfen wegen der hohen Infektionsgefährdung und begrenzten Therapiemöglichkeiten keine MRSA-Patienten versorgen. Eine Beschäftigung außerhalb der Isolierstationen ist bei strikter Einhaltung differenzierter Hygienemaßnahmen erlaubt." b. "Nicht kolonisierte Schwangere sollten MRSA Patienten (Träger oder mit manifesten Erkrankungen) nicht behandeln, pflegen bzw. engen körperlichen Kontakt mit ihnen meiden. Beim Umgang mit MRSA – Trägern (Arbeitskollegen, aber auch Familienmitglieder..) sind die Grundregeln der persönlichen Hygiene, sowie die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut zur Prävention und Kontrolle von MRSA im Krankenhaus http://www.mrsa-net.org/pdf/InfektionsspraeventionKH.pdf zu beachten. Die Empfehlungen für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen in der ambulanten Pflege sind unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11648593_L20.pdf zu finden. Da MRSA ziemlich umweltresistent ist, kann bis 18 Stunden auf kontaminierten Gegenständen, Geräten und Instrumenten, Oberflächen oder gebunden im Staubpartikeln (beim Bettenmachen) überleben. Daher ist eine arbeitstägliche Umgebungsdesinfektion (nicht nur Patientenzimmer) durchzuführen." Für die anderen Keime werden aller Voraussicht nach die gleichen Bedingungen gelten. Sprechen Sie hierzu ggf. mit Ihrem Hausarzt. 3. zu beantworten sind bei der Frage, ob bei einer Folgeschwangerschaft erneut ein Kaiserschnitt erfolgt, die folgenden Fragen: 1.warum wurde der Kaiserschnitt gemacht? Wie war der Geburts- und Wehenverlauf? 2. Gibt es bei der folgenden Schwangerschaft besondere, geburtshilfliche Risiken bei der Frau und während der Schwangerschaft? 3. Wie schwer ist das folgende Kind ungefähr bei Geburt? Dieses sollte um die 36. SSW durch Untersuchung und per Ultraschall abgeschätzt werden. 4. Wie sind die Bedürfnisse der Eltern hinsichtlich des Entbindungsmodus? 5. Was empfehlen Frauenarzt/Ärztin und die Entbindungsklinik den Eltern? Generell ist es wohl sicher den meisten Fällen möglich, eine vaginale Entbindung (spontan, per Saugglocke oder Zange) auch nach einem Kaiserschnitt durchzuführen, ohne, dass hier Probleme entstehen müssen. Dieses sollte aber in Absprache mit der Frauenärztin/Frauenarzt und der Entbindungsklinik entschieden werden, wo die Frau sich eigentlich immer vor der Geburt vorstellen sollte und nach einem Kaiserschnitt vielleicht noch mehr, um über die Vor- und Nachteile und auch die möglichen Risiken des ein oder anderen Vorgehens zu sprechen. Wenn der der Kaiserschnitt aber wegen eines Geburtsstillstandes und der wiederum wegen eines Missverhältnisses zwischen kindlichem Kopf und mütterlichem Becken zu Stande kam, sinken die Chancen auf eine spontane Geburt doch erheblich und in dieser Situation ist es für sie das Beste, wenn Sie um die 37. SSW zu einem Geburtsplanungsgespräch in die Entbindungsklinik gehen, wo am besten ein erfahrener Facharzt, dem auch der letzte Geburtsbericht vorliegt an Hand einer Untersuchung und vielleicht eines Ultraschalls entscheiden kann, ob zunächst eine normale Geburt angestrebt werden kann oder ob es vielleicht jetzt Hinweise auf ein relatives Missverhältnis gibt. VB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.