Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wurde im Februar 2000 geboren und seitdem ist mein Mann für 3 Jahre im Erziehungsurlaub. Können Sie uns bitte Auskunft darüber geben, inwieweit Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld und auf die VWL seitens des Arbeitsgeber besteht ? Sein AG hat die Zahlung der VWL seit Januar 2001 eingestellt. Vielen Dank im Voraus /Petra
Liebe Petra, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Wenn er dies Leistungen weiter erhaält, dann nur aufgrund von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, betzriebliche Übung oder Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob es bei Ihrem MAnn im Einzelfall ist, muss er prüfen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Petra, während des Erziehungsurlaubes ist der AG nicht verpflichtet VWL zu zahlen sowie du (hier dein Mann) nicht verpflichtet bist deiner Arbeit nachzukommen. Ich hoffe ich konnte dir vorab ein bißchen helfen; Fr. Bader wird dir sicher noch eine genauere Auskunft geben können. LG Balou
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