Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnnebenkosten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnnebenkosten

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, inwiefern wird ein Baby bei den Wohnnebenkosten mitgerechnet, z. B. bei den verbrauchsabhängigen Posten wie Wasser und die Abgaben an die Stadt (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Abwasser)? Zählt ein neugeborenes Baby bereits als volle Person, bzw. ab welchem Alter? Herzlichen Dank für Ihre Antwort Gruss Diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Diana, das wird in der Satzung einer jeden Stadt geregelt sein. Bei uns hier werden Kinder voll angerechnet (habe ich auch schon von anderen im Forum gehört). Aber bedenken Sie, dass Sie in den meisten Fällen ja nur einen Vorschuss zahlen und später eine genaue Abrechnung erfolgt. Gruß, NB


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