Mitglied inaktiv
Hallo und Guten Morgen, es geht um folgendes. Ich bin mit unserem 3ten Kind schwanger und seit gestern offiziell im Mutterschutz. Mein erstes Kind bekam ich im März 99, (habe 2 Jahre Erziehungsurlaub genommen) Kind Nr. 2 kam im Juli 2001 (habe da 3 Jahre EZ-Urlaub genommen)also noch im bestehenden Erziehungsurlaub von Kind Nr. 1 (sie war ein Frühchen) Dieser Erziehungsurlaub endete nun am 25.07. dieses Jahres. Also wäre mein erster Arbeitstag der 25.07. gewesen. Meine FÄ hat mich aber wegen vorzeitiger Wehen und Blutungen bis zum Mutterschutz also 10.08. krankgeschrieben. Jetzt meine Frage. Wieviel steht mir denn nun zu? Ich hab für die knapp 2 Wochen, die ich ja eigentlich arbeiten gewesen wäre vom AG anteilsmässig eine Überweisung bekommen. Bekomm ich jetzt nur noch die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse oder steht mir da vom AG auch noch was zu? Oh man ich hoffe, Sie steigen da durch. Freu mich auf Antwort. lg Claudia mit
Hallo, wenn Sie nicht mehr im Eu sind, steht Ihnen der Anteil des Ag im Mutterschautz auch zu. Die KK zahlt bis zu 13 €/Tag, der AG muss den Rest bis zum normalen Gehalt leisten. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes