smegffm
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiter helfen. Es scheint etwas kompliziert zu sein. Von Oktober 2011 bis Oktober 2012 war ich in Elternzeit. Von November 2012 bis Februar 2013 war ich arbeitssuchend und habe während dieser Zeit ALG I bezogen. Von Februar 2013 bis November 2013 war/bin ich in Teilzeit beschäftigt und verdiene sogar genauso viel wie zuvor 2011 in Vollzeit. Dennoch sagt das Arbeitsamt, dass ich ab Dezember 2013 nur die Leistung erhalte, die ich von Nov 2012 bis Feb 2013 bekommen habe und auch nur für die verbleibende Rest-Zeit. Der ALG I-Bescheid wird also "wiederbelebt". Ist das wirklich so? Oder liegt da ein Irrtum vor gegen den ich Berufung einlegen muss? Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen smegffm
RUB
mirico11
Hi, ich denke das stimmt so, den du musst erst 1 Jahr arbeiten gehen, ehe zu neuen Anspruch hast und das ist ja bei dir nicht der Fall !
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