Mitglied inaktiv
Hallo Der Neffe einer Freundin von mir lebt beim Vater. Die Mutter hat seit über einem Jahr kein Interesse mehr an dem Kind, meldet sich nicht, ihm wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Da sie auf nix reagiert hat er nun das alleinige Sorgerecht beantragt. Da die Kindesmutter hier bei mir auf der Ecke wohnt, meine Freundin den Kleinen oft dabei hat,, traut sie sich hier nicht auf den Spielplatz, da sie Angst hat die Mutter könnte zufällig vorbeikommen und ihn mitnehmen wollen. Noch hat sie ja auch Sorgerecht ! Wie ist da die Rechtslage, müsste meine Freundin den Kleinen der Mutter mitgeben ? Dankeschön.
Hallo, sie geht also praktisch mit dem Kind ihres Bruders auf den Spielplatz? Da der KV das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf die KM es nicht wegnehmen. Frage ist aber, was passiert, wenn sie es trotzdem tut Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, das weiss ich auch nicht. Ich denke die Polizei rufen ? Ist ja dann fast sowas wie Kindesentführung , wenn sie keine Rechte hat das Kind zu nehmen ? Den Termin beim JA vor der verhandlung nun ums Alleinige hat sie auch einfach ignoriert, sie scheint wirklich keinerlei Interesse am Kind zu haben. Aber wer weiss, wenn sie ihn durch Zufall sieht ...
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