Mitglied inaktiv
Ich bekomme im juli mein erstes Kind ,wegen dem Mutterschaftsgeld habe ich schon nachgefragt.Da ist mir ja alles klar.Das Kind hat auch einen Vater ab und zu ist er auch bei mir aber er ist immer noch bei seinen Eltern gemeldet muß ich dann trotzdem das einkommen von ihm vorlegen wenn ja wo?Muß ich ihn überhaupt mitangeben?
Liebe Melanie, ganz so einfach, wie von Furbyline dargestellt, ist es nicht. Da hängt die EG-Stelle einem ganz schnell einen Betrug an. Es ist egal, wo er gemeldet ist, wichtig ist, wo sein Lebensmittelschwerpunkt ist. Und ob Sie eheähnlich zusammenwohnen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt brauchst Du ihn nirgendswo angeben, zu Besuch darf er aber trotzdem kommen
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?