Mitglied inaktiv
Ich bekomme im juli mein erstes Kind ,wegen dem Mutterschaftsgeld habe ich schon nachgefragt.Da ist mir ja alles klar.Das Kind hat auch einen Vater ab und zu ist er auch bei mir aber er ist immer noch bei seinen Eltern gemeldet muß ich dann trotzdem das einkommen von ihm vorlegen wenn ja wo?Muß ich ihn überhaupt mitangeben?
Liebe Melanie, ganz so einfach, wie von Furbyline dargestellt, ist es nicht. Da hängt die EG-Stelle einem ganz schnell einen Betrug an. Es ist egal, wo er gemeldet ist, wichtig ist, wo sein Lebensmittelschwerpunkt ist. Und ob Sie eheähnlich zusammenwohnen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt brauchst Du ihn nirgendswo angeben, zu Besuch darf er aber trotzdem kommen
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien