Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wichtig an Frau Bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wichtig an Frau Bader

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich lebe von meinem Noch-Mann getrennt und war bisher einzeln krankenversichert zusammen mit meinem Sohn übers Arbeitsamt. Nun steht mir kein Arbeitslosengeld mehr zu sondern Arbeitslosenhilfe. Da mein Lebensgefährte aber in dessen Augen dafür zuviel verdient werde ich auch keine Arbeitslosenhilfe bekommen. Das heisst dass dann mein Sohn und ich nicht mehr krankenversichert sind. Nun sagte mir die Krankenkasse dass mein Noch-Mann uns in seine Familienversicherung aufnehmen könnte solange wir noch nicht geschieden sind. Die Scheidung wird wohl vor Ende des Jahres auch nicht sein. Nun meine Frage: Ist es so dass er das freiwillig machen kann uns da mit reinzunehmen oder steht mir das gesetzlich zu dass er uns mit reinnimmt? Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange Sie EG bekommen, sind Sie beitragsfrei versichert. Bis zur Scheidung über dann Ehemann. Frage ist nur danach..Dann müssen Sie sich selber versichern, wenn Sie ncht arbeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Er wird es sicher freiwillig machen, denn er ist für Eure Krankenversicherung Unterhaltspflichtig :-) Also: entweder er zahlT Euch eine private KV oder er nimmt Euch in die Familienversicherung mit rein :-) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Ob er will oder nicht, er ist verpflichtet dazu. Solange ihr verheiratet seid, muß er Dich und den Kleinen versichern. Hab es selbst durch und war verpflichtet meinen Ex-Mann(damals noch verheiratet) mit bei mir zu versichern. Aber Du mußt aufpassen, an dem Tag an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird kann er sofort zur Krankenkasse rennen und Dich austragen lassen. Lieber Gruß Heike


Mitglied inaktiv

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Danke an alle die geantwortet haben. Dann werde ich ihm das mal ganz nett nachher verklickern :)


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