Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 15. SSW und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.04.06. Seit Freitag habe ich von meiner Gynäkologin Beschäftigungsverbot, da die Gefahr einer Fehlgeburt besteht. Ich wohne mit dem Kindsvater in eheähnlicher Gemeinschaft. Es ist unser 2. Kind, was im August geboren wird. Meine Fragen: 1. wer ist ab 01.05.06 für michzuständig? 2. habe ich anspruch auf mutterschaftsgeld? 3. wer zahlt in der elternzeit meine krankenkasse? Weder die Krankenkasse noch das Arbeitsamt fühlen sich für mich verantwortlich!!! Gruß Anja
Hallo, 1. Das Arbeitsamt 2. Ja, in Höhe des Arbeitslosengeldes 3. Sie sind nicht in Elternzeit, da Sie keinen Job haben. Da Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie von dort auch keine Leistungen. Es bleibt eine eigene Versicherung oder eine Versicherung über Sozialhilfe. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
komisch hallo erstmal! ich befinde mich im erziehungsurlaub und bekomme mein geld vom jobcenter (hartz IV)!!! und aufgrund des erziehungsurlaubes stehe ich dem arbeitsmarkt auch nicht zur verfügung!!! gruß ~ evi
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung