Mitglied inaktiv
Weder aus dem Gesetzestext noch aus Ihren Antworten wird mir klar, was ich nun, kurz nach der Geburt meines zweiten Kindes während der EZ für das erste Kind beantragen muss (ich bin bei einer großen Firma): ich kann die erste EZ abbrechen und neue EZ nehmen. Das muss spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes passieren und der AG kann das ablehnen. oder: ich lasse die erste EZ wie damals beantragt zuende laufen und beantrage spätestens 7 Wochen vor Ende neue EZ bis das zweite Kind max 3 Jahre alt ist. Hier muss ich dem AG jetzt nichts mitteilen und der AG kann das dann nicht ablehnen. Ich bevorzuge die zweite Variante. Muss ich da wirklich nichts tun im Moment?
Hallo, man muss nicht, ich würde es aber der Personalabteilung zu deren besseren Planung mitteilen. "Ich beabsichtige.." Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
Hallo und herzlichen Glückwunsch ! Nö, musst Du nicht. Kannst Du aber. Je nach Personalabteilung kann kann man das auch schon jetzt machen. Bei mir wäre das gegangen, habs dann aber zeitlich nicht geschafft. Wenn Dir jetzt schon klar ist wie lange Du Zuhause bleiben willst, dann würd ich einfach anrufen und nachfragen, vielleicht kannst Du es ja auch gleich erledigen.
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