Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht uns zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was steht uns zu?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin in der sechsten Woche schwanger, habe also noch ein wenig Zeit. Ich komme Hartz 4, ab Nov. nur noch Anteilmäßig, da mein Freund für mich, laut dem Amt aufkommen muß. Bekomme ich trotz allem Elterngeld, Schwangerschaftszuschlag vom Amt etc. oder wird uns das gestrichen? Was wird auf uns zukommen? Was steht mir als Alg. II Empfänger bei Schwangerschaft überhaupt zu? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen VOR der Geburt weiterhin Hartz IV, ob Sie die Zusatzleistungen für SS erhalten hängt vom Verdienst Ihres Partners ab.Im Mutterschutz erhalten Sie die Leistung von der KK. NACH der Geburt: Elterngeld, evtl. einmalig Mutterschaftsgeld u Hartz IV. Sie können sich an die Caritas etc. wenden, von dort erhalten Sie Baby-Ausstattung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Geh doch mal zu einer Beratungsstelle, z.b. Pro Familia. Die wissen alles ganz genau und rechnen dir alles aus. Beratung ist kostenlos...


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