Mitglied inaktiv
Hi, geht mal nicht direkt um mich... Gibt es irgendwo eine Aufstellung, was einer 16 jährigen dann in der Ausbildung befindenen Schülerin an amtlichen Geldern zustehen würde? Die Eltern "bieten" Unterkunft und Essen, erwarten aber einen Opulus vom Ausbildungsgeld (Was ich übrigends auch ok finde und als Azubine selbst machen mußte) und normale "Haustätigkeiten" wie z.B. aufräumen, Saugen/Putzen, Müll raustragen...... Die Schülerin dann evtl. Azubine möchte nicht mehr daheim wohnen bleiben und die Eltern zu Zahlungen "verpflichten". Daheim herrscht KEINE Gewalt, nur klare Regeln und Erwartungen. Geht das so einfach? LG Peeka LG Peeka, die da echt ratlos ist
Hallo, solange sie minderjährig ist, haben die Eltern Unterhaltspflichten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie wird keine staatlichen Gelder erhalten, wenn sie auszieht, insbesondere kein Hartz IV Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Was ich Ihnen hiersletzt geschrieben habe, er scheint es drauf anzulegen "einzuwandern"... Ich könnte durchdrehen... Diese junge Dame ist die Tochter einer Freundin... WUAAAHHHHH wieso knnen die nicht immer so klein bleiben???? LG Peeka
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot