Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht einem 16 jährigen Kind zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was steht einem 16 jährigen Kind zu?

Mitglied inaktiv

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Hi, geht mal nicht direkt um mich... Gibt es irgendwo eine Aufstellung, was einer 16 jährigen dann in der Ausbildung befindenen Schülerin an amtlichen Geldern zustehen würde? Die Eltern "bieten" Unterkunft und Essen, erwarten aber einen Opulus vom Ausbildungsgeld (Was ich übrigends auch ok finde und als Azubine selbst machen mußte) und normale "Haustätigkeiten" wie z.B. aufräumen, Saugen/Putzen, Müll raustragen...... Die Schülerin dann evtl. Azubine möchte nicht mehr daheim wohnen bleiben und die Eltern zu Zahlungen "verpflichten". Daheim herrscht KEINE Gewalt, nur klare Regeln und Erwartungen. Geht das so einfach? LG Peeka LG Peeka, die da echt ratlos ist


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange sie minderjährig ist, haben die Eltern Unterhaltspflichten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie wird keine staatlichen Gelder erhalten, wenn sie auszieht, insbesondere kein Hartz IV Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Was ich Ihnen hiersletzt geschrieben habe, er scheint es drauf anzulegen "einzuwandern"... Ich könnte durchdrehen... Diese junge Dame ist die Tochter einer Freundin... WUAAAHHHHH wieso knnen die nicht immer so klein bleiben???? LG Peeka


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