Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was nun

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was nun

löwe86

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Hallo ich habe da ein big Problem. Meine Elternzeit geht bis zum 03.07.2012 danach soll ich auf Wunsch meiner Chefin mein Resturlaub nehmen,kommt mir gelegen. Somit wäre mein erster Arbeitstag der 06.08.2012. Nun wollte ich heute zum 31.08.2012 Kündigen da ich eine neue Stelle habe zum 01.09.2012. Meine Chefin akteptiert die Kündigung nicht und meinte Sie kündigt mich jetzt zum 31.07.2012,laut Vertrag ist eine Künigung nur schriftlich möglich. Darf Sie das?Bin ja noch in Elternzeit. Laut Vertrag gelten bei mir die allgm.Kündigungsfristen. Danke schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eine Kündigung muss chriftlich sein (Gesetz) 2. Die Frist der Kü. vom AG zum Ende der EZ beträgt 3 Mo. 3. Die AG darf in der EZ nicht kündigen. Aber Sie wollen den Vertrag doch beenden. Liebe Grüsse, NB


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