Mitglied inaktiv
Wenn man etwas verkauft, das nur ein paar Mal benutzt wurde, man dies auch in die Auktion reinschreibt und dann noch den Satz - Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung - hinschreibt und der Käufer nun sagt es wäre kaputt, obwohl es vor Versand noch geprüft wurde ob es funktioniert und nun sein Geld ( 80 € ) zurück will. Was kann man da tun?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG