Mitglied inaktiv
Hallo! Was bedeute es, wenn eine "Rechnung zur Erteilung eines Erbscheines" ausgestelt wurde?? Fand da eine Erbschaft statt?? Ich habe so eine Rechnung gefunden, mein Mann behauptet aber er hätte nichts von seiner Oma geerbt. (wir sind im Begriff und zu trennen......) Danke,vg Anne
Hallo, Erbescheine beantragt man nur, wenn man was erbt. Stellen Sie sich doch mal dumm und fragen beim Nachlassgericht nach. Das Az. steht auf der Rechnung. Soweit ich weiss, richtet sich die Hòhe der Rechnung nach der Hòhe der Errbschaft Ciao, NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann wird einen Erbschein beantragt haben - das kostet Gebühren. Ob er tatsächlich geerbt hat weißt Du damit noch nicht. Btw: das potentielle Erbe von der Oma gehört natürlich nur ihm...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes