Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader, bin noch bis 27.2. in EZ, am 1.3. müsste Arbeit wieder losgehen. Bin erneut schwanger, 3.Monat, Ärztin rät zu BV weil Risikoschwangerschaft, wird evtl. wieder KS. 1. Kann sie schon jetzt BV aussprechen? 2. Bekomme ich Lohn vom Arbeitgeber als würde ich arbeiten gehen oder nur einen Teil? Bin gesetzlich krankenversichert. 3. Wann muss ich AG dies mitteilen? Reicht per Telefon oder gibt`s ne Pflicht zu schriftlicher Mitteilung? Herzlichen Dank und liebe Grüße!
Hallo, 1. Erst ab Arbeitsbeginn 2. Vollen Lohn bei gesetzl. kk 3. Schriftl Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot