Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vornamen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vornamen

Mitglied inaktiv

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Unser Sohn heißt mit 2.+3. Namen nach den Großvätern. Könnten wir einem evtl. 2. Sohn neben einem anderslautenden 1. Vornamen ebenfalls den 2.+3. Namen der Großeltern geben, so dass beide Kinder den gleichen 2.+3. Vornamen haben? Wie viele Vornamen darf man inzwischen geben? Zählen Bindestrich-Namen als ein Name? Gibt es Einschränkungen, z.B. bei Richard, wenn man Wagner heißt o.ä.? Ganz vielen Dank und viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Das weiß ich viel dazu :-) 1.) Mein Exchef hieß Richard Wagner :-) 2.) Meine Kinder haben 3 gleiche Vornamen bekommen. Das Standesamt sagte, rein theoretisch hätten wir sie auch vollkommen gleich nennen können, sie prüfen das nicht. 3.) Bindestrichnamen zählen als einer. 4.) Maximal 7 Vornamen sind zulässig (unser Zweiter hat 6). Viele Grüße Désirée


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