Mitglied inaktiv
Unser Sohn heißt mit 2.+3. Namen nach den Großvätern. Könnten wir einem evtl. 2. Sohn neben einem anderslautenden 1. Vornamen ebenfalls den 2.+3. Namen der Großeltern geben, so dass beide Kinder den gleichen 2.+3. Vornamen haben? Wie viele Vornamen darf man inzwischen geben? Zählen Bindestrich-Namen als ein Name? Gibt es Einschränkungen, z.B. bei Richard, wenn man Wagner heißt o.ä.? Ganz vielen Dank und viele Grüße
Hallo, DANKE!!! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das weiß ich viel dazu :-) 1.) Mein Exchef hieß Richard Wagner :-) 2.) Meine Kinder haben 3 gleiche Vornamen bekommen. Das Standesamt sagte, rein theoretisch hätten wir sie auch vollkommen gleich nennen können, sie prüfen das nicht. 3.) Bindestrichnamen zählen als einer. 4.) Maximal 7 Vornamen sind zulässig (unser Zweiter hat 6). Viele Grüße Désirée
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