Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Viele Fragen!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Viele Fragen!

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Hallo Frau Bader! Ich habe meinen Sohn am 28.08.1999 bekommen, dass war in meiner Lehrzeit. D.h. ich bin nicht in den Erzurlaub gegangen, weil ich die Lehre beenden wollte. Als ich fertig war, habe ich teilzeit gearbeitet, aber immer noch nicht in den Erzurlaub gegangen. Jetzt hat mein Chef mir gekündigt zum 29.02. Meinem Mann wurde ebenfalls gekündigt zum 29.02. Jetzt habe ich aber ein neues Jobangebot, bei der Post, sehr verlockend, dort werde ich vollzeit arbeiten ab 7.03. Wäre es möglich, dass mein Mann jetzt ab 1.03.(rückwirkend)bis 1.08.01 in den erz.urlaub gehen könnte? Ab 1.08.01 will er nämlich wieder zur Schule, seinen Meister machen. Wie ist es dann mit dem Erz. Geld, wird es uns dann gestrichen, oder können wir das über meinen Mann laufen lassen, dass es uns dann doch nicht gestrichen wird. Ich hoffe dass es nicht zu anspruchsvoll war. LG Ludmilla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ludmilla, ier muss man verschiedene Dinge trennen: 1.EG bekommt man nur in den ersten 24 Mo. Ob Sie es jetzt noch weinmal bekommen, kann ich so auf die Ferne nicht sagen. Man bekommt es unabhängig vom EU, wenn man weniger als 19 Std. arbeitet. 2. In den EU kann nur gehen, wer berufstätig ist. Da Sie beide nach dem 28.02. arbeitslos sind, ist das nicht möglich, schon gar nicht rückwirkend. Aber Ihr Mann müsste daoch Arbeitslosengeld erhalten? Gruß, NB


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