Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versorgungsamt-Parken

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versorgungsamt-Parken

Mitglied inaktiv

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Ich habe einen Sohn von fast 3 Jahren der aufgrund seiner Frühgeburtlichkeit behindert ist er kann noch nicht krabbeln und laufen. Ich stellte im November einen Antrag auf Parkerleichterung der mir sofort abgelehnt wurde. Er hat 80% mit G, B, H ich bin zwar in Wiederspruch gegangen der noch läuft aber wäre es nicht ratsam einen neuen Antrag zu stellen auf Schwerbehinderung da er ja nicht laufen kann und noch einige Erkrankungen mehr hat? Ab wann bekommt man das Merkzeichen aG? gibt es irgentwelche Richtlinien an die sich die Beamten halten müssen? (Ich finde es ein Unding das man noch nicht mal auf einem breiteren Parkplatz stehen darf obwohl man das Kind ja ständig aus dem Auto hiefen muß.)Darf man auch wenn man noch auf Wiederspruch läuft einen neuen Antrag auf Schwerbehinderung stellen oder raten sie da eher ab?Vielen Dank im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tocessa, aus der Ferne kann ich wenig dazu sagen, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, um eine Schwerbehinderteneigenschaft zu haben. Am Ende entscheidet sowas immer ein Gutachter. Bitte beachten Sie, dass nach Erhalt des Widerspruchs eine Frist von idR 4 Wo. läuft, um Klage zu erheben, genaues können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen finanziell geht, dann lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten. Wenn Sie die ca. DM 400 für eine Erstberatung nicht aufbringen können, können Sie beim ortsansässigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, dann kostet die Sache nur DM 25. Bitte klären Sie mit meinem Kollegen ganau ab, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen (Gutachten, Arztberichte etc.) Vile Glück und alles Gute für den kranken Zwerg, NB


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