Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute eine Frage an Sie die nicht mich sondern meinen Mann betrifft und zwar geht es um folgendes. Er bekommt ja monatlich seine Verdienstbescheinigung, es steht aber nicht auf der Abrechnung seine Überstunden geschweige sein Urlaubsgeld drauf. Ist der Arbeitgeber verpflichtet dieses dort mit einzutragen oder nicht, weil er macht hin und wieder mehr Stunden als nötig. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, wünsche ihnen noch einen schönen Sonntag!
RUB
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