Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verbeamtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verbeamtung

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin Sonderschullehrerin, zZ im Erziehungsurlaub, meine jüngste Tochter ist 6 Monate alt. Nun soll ich verbeamtet werden, heute war die amtsärztliche Untersuchung. Dabei wurde festgestellt, dass ich noch immer, von der Schwangerschaft, 5-7 kg zu viel wiege; abnehmen konnte/durfte ich bisher nicht, da ich noch voll stille. So: diese Kilos zuviel werden von dieser Amtsärztin als Grund gesehen, mich nicht zu verbeamten bzw einen (vorläufig) ablehnenden Bescheid an die zuständige Behörde zu schicken. In 1/2 Jahr soll ich wieder kommen, bis dahin soll ich die Kilos abgenommen haben. Ansonsten bin ich übrigens top gesund, ich bin 35 Jahre alt. Auf meine wirklich nachdrückliche Beschwerde, meinte sie nur, dass sie auch einen ablehnenden Bescheid schreiben würde, wenn ich mir den Fuß gebrochen hätte...-so seien die Bestimmungen!! Abgesehen davon, dass ich mich nun gezwungen fühle, abzustillen (ich mache keine Diät während des Stillens!!), geht es mir auch um das Prinzip. Ich habe nicht 20 Kilo Übergewicht sondern nur 7!! Ich bin gesund und 1/2 Jahr nach der Schwangerschaft sind nun mal viele Frauen noch nicht so wie früher, bei meinem 1. Kind habe ich auch erst nach dem Abstillen abgenommen, und das ohne Probleme! Meine Frage: Muß ich mich damit abfinden? Was für Chancen hätte ich, wenn ich dagegen klagen würde? Ist so etwas nicht indirekt "frauenfeindlich"? Für Ihre Antwort bin ich sehr dankbar, Liebe Grüße Kati


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kati, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen. Sie können da alles vortragen, was Sie mir geschrieben haben. Kosten tut das nichts. Es wird dann von dem Vorgesetzten geprüft, ob der Bescheid so ok ist. Die Ärztin scheint mir recht pingelig zu sein (ich kenne aber nicht die einzelnen Bestimmungen), denn ich kenne so manchen Lehrer, der verbeamten worden ist, obwohl er ..eher kräftig gebaut ist. Viel Glück, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo kati Auch ich bin Beamtin zwar schon a.L, hatte aber das selbe Problem, ich hatte wärend der Schwangerschaft 7 Kg zuviel drauf und sollte die Lebenseinstellung nicht kreigen. Da ich aber vor der Schwangerschaft schon 15 kg abgenommen hatte, sah ich diesen Bescheid irgendwie nicht ein. Ich zog die Frauenbeauftrage des BSBDs zu Rate und wurde noch von einer 2 Stelle Untersucht, diese gab ein positives Gutachten ab und ich bekam die Lebenseinstellung, in der 30 Schwangerschaftswoche, 3 Wochen später kam mein Monster zur Welt. Ich kann dir nur den Rat geben: 1. Frauenbeauftrage befragen.. 2. Dienstaufsichtsbeschwerde, da du dich noch im EU befindest, eas soll das, du kannst ja noch nach dem EU zum Arzt. Ich würde mich freuen was von dir zu hören, da ich mich intensiv mit dem Thema befasse, ich werde oft auch von jungen Kolleginnen befragt und sammele verschiedene Erfahrungen. ( PS: Ich bin eine Justizvollzugsbeamtin) Gruß Fraggel E-Mail: fraggle71@gmx.net


Mitglied inaktiv

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hallo, soll das heißen, daß man mit einer "Krankheit" nicht verbeamtet werden kann???????? Das ist doch unglaublich diskreminierend. Ich dachte bisher, es ginge nur um ansteckende Krankheiten, Tuberkulosetest usw. Ich habe auch gut 10 kg übergewicht und zudem chronisches Asthma. Aber ich kann nicht behaupten, daß die verbeamteten Kollegen weniger Zipperlein hätten. Also ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß so etwas rechtens ist und auf welcher Grundlage???? Lea *völlig entsetzt ist*


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