myrimi
Guten Tag Frau Bader, Der Vater meines erwarteten Kindes und ich sind beide Studenten und als solche Krankenversichert. Ich habe gelesen, dass man, wenn beide Eltern Studenten sind, anspruch auf 12 Monate Elterngeld in Höhe des Mindestsatzes von 300€ hat, jedoch nicht für 14 Monate, auch wenn man sich gleichermaßen um die Erziehung kümmert. Ändert sich der Sachverhalt, wenn ein Elternteil (in unserem Fall mein Patner) als Werkstudent angestellt ist? Er arbeitet neben dem Studium etwa 20 Studen pro Woche und verdient damit etwa 850€ Netto im Monat. Sollte er Anspruch auf "eigenes" Elterngeld haben, steht uns da auch wie üblilch offen, ob wir dieses nacheinander oder gleichzeitig beziehen möchten? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, Sie können beide zusammen insgesamt 14 Monate Elterngeld bekommen. Liebe Grüße, NB
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