Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Uraub während der Ferienzeit bei schulpflichtigen Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Uraub während der Ferienzeit bei schulpflichtigen Kind

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Hallo, ich bin als Krankenschwester in einem Krankenhaus angestellt. Auf der Station wo ich arbeite sind 12 Mitarbeiter. Darunter bin ich die einzige im Moment die ein schulpflichtiges Kind hat. Eine Mitarbeiterin hat ein 3 jähriges Kind und alle anderen Kollengen haben bereits Erwachsene oder noch keine Kinder Nun sollen wir den Urlaub für das Jahr 2006 planen. Ich habe ein Schulpflichtiges Kind von 6 Jahren und einen 3 jährigen Sohn. Aufgrund der Schulpflicht möchte ich nächstes Jahr meinem Urlaub gern so planen das ich in den Schulferien habe. Da es bei uns so üblich ist dürfen nur 2 Mitarbeitet zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen. Meine Vorgesetzte informierte mich das ich nur einmalig im Jahr 14 Tage Anspruch habe Urlaub in den Schulferien zu nehmen. Meine restlichen Tage solle ich bitte außerhalb der Ferienzeit planen. Meine Frage nun. Ist es rechtlich korrekt das ich nur 14 Tage meines Urlaubes in den Ferien beanspruchen darf ? Vom Prinzip habe ich ja jetzt nur noch die Möglichkeit in den Ferien mit meinen Kindern in den Urlaub zu fahren bzw. etwas zu unternehmen. Erstmal vielen Dank und Grüße Peggy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Es soll eine gütliche Einigung gefunden werden. Welchen sachlichen Grund gibt es, dass Sie nur 14 Tage in den Ferien nehmen sollen? Villeicht haben die anderen AN gar kein Interesse an Urlaub in den Ferien (Sparargument). Versuchen Sie doch, zu tauschen! Gruß, NB


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