Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe am 12.11. meinen Entbindungstermin und seit dem 29.03. ein Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 22.09. (Laufzeit 2Jahre). Wir waren dieses Jahr 14Tage im Urlaub, was ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe. Ansonsten habe ich dieses Jahr noch keinen Urlaub in Anspruch genommen (24Tage Jahresurlaub). Ich weiß das mir mein Uralub bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages zusteht ca 18Tage. Bin nur darauf gestoßen weil mir mein Arbeitgeber meinen Mitarbeiterrabatt verweigert, obwohl auch der mir zusteht. Jetzt möchte ich das er mir meine mir noch zustehenden Urlaubstage bezahlt, nur fehlt mir ein entsprechender § auf den ich mich dann im Gespräch stützen kann. Denn ich möchte mich diesmal nicht so einfach abfertigen lassen wie mit dem Rabatt und auch auf den Uralub nicht verzichten. Ich danke ihnen für eine Antwort MfG D. (lukimami)
Hallo, eine Auszahlung ist bei Ende des Vertrages möglich. § 7 BUrlG Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV