Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe eine sehr ungewöhnliche Frage: Gibt es eine rechtlich verbindliche Möglichkeit dem Kindsvater vom Kindesunterhalt zu entbinden? Ich denke da an einen not. begl. Vertrag o.ä. (soweit ich weiß sind die allerdings sittenwidrig und damit nichtig). Die Hintergrundgeschichte ist, das ich meinen Kinderwunsch aus med. Gründen nicht länger aufschieben kann. Ich habe auch einen Bekannten, der mir Helfen würde, er möchte allerdings sicherstellen, das ich nicht nach Jahren unterhalt einfordere. Gibt es irgendeine Möglich dies zu fixieren (Vertrauen ist gut - Vertrag ist besser...) Danke für ihre Antwort Gabi
Liebe Gabi, nein, gibt es nicht. Wie Sie richtig feststellen, ist das sittenwidrig. Gruß, NB
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