Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsschulden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltsschulden

Manuela71

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Unterhaltsschulden. Meine Bekannte ist seit 4 Jahren von ihrem Mann getrennt und der Unterhalt für die gemeinsame Tochter wurde vom Gericht festgelegt. Trotz Titel zahlt er keinen Unterhalt seit diesen 4 Jahren. 2 mal konnte sie ihn pfänden lassen mehr war nicht zu holen da er sich seit vier Jahren nicht auf der Gemeinde in der er wohnt anmeldet. Somit ist er nicht greifbar. Die gemeinsame 16 jährige Tochter möchte nun zu ihrem Vater ziehen so das die Mutter nun Unterhaltspflichtig ist. Meine Frage ist, werden die noch offenen Unterhaltsschulden meiner Bekannten angerechnet so das sie evtl. keinen Unterhalt mehr zahlen muß bis die Tochter 18 Jahre alt ist?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Gegen eine Unterhaltsforderung ist eine Aufrechnung nicht zulässig (OLG Dresden · Beschluss vom 6. April 2011 · Az. 24 UF 880/10). Sie scheint doch zu wissen, wo der Mann wohnt. Warum ist dann eine Pfändung nicht möglich? War da ein Anwalt dran? Das erscheint mir alles ganz komisch. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


Andrea6

Beitrag melden

Wie kann denn das Kind zu jemandem ziehen dessen Aufenthaltsort unbekannt ist?


Manuela71

Beitrag melden

Der Vater wohnt bei seiner neuen Freundin, ist aber eben dort nicht angemeldet und die Post wird von der Freundin nicht entgegengenommen. Die Tochter besucht ihn dort ja auch relativ regelmäßig. Der Gerichtsvollzieher sagt solange keine Meldeadresse vorliegt kann er nichts machen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Würde aber verbieten dass das Kind zu jemanden zieht der nicht gemeldet ist. Sauberer Schnitt, er stottert seine Schulden ab bei Dir. Dennoch bleibt Deine Unterhaltsverpflichtung bestehen wenn sie wechselt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.