Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 24.5.2000 geboren. Ich habe beim Arbeitgeber drei Jahre Erziehungsurlaub beantragt (und wohl auch genehmigt bekommen). Jetzt stehen wir vor dem Problem, daß mein Mann wohl ab 1.5.2001 arbeitslos werden wird. Da dann "das Geld nicht mehr reicht", habe ich mir überlegt, daß ich wieder arbeiten gehe und mein Mann den Erziehungsurlaub weiter nimmt. Ist das so einfach möglich? Was muß man dafür tun? Kann ich einfach meinem Chef sagen, daß ich sofort wiederkommen will? Ich hoffe auf Ihre baldmöglich Antwort. Wenn möglich, könnten Sie mir dann bitte auch per E-Mail unter Julia@DennyOnline.de antworten, da ich nicht so oft hier ins Forum komme? Vielen Dank im voraus!!! Julia Denny
Liebe Julia, 1. Auskünfte an Privatadressen sind nur unter www.homepage-recht.de möglich 2.Grundsätzlich ist eine Verkürzung nur mit Einverständnis des AG möglich.Es gibt aber Härtefälle. Es gibt Meinungen, wonach Fälle wie der Ihre darunter fallen. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde und fragen Sie nach, wie das dort gesehen wird. Je nach Bundesland sind das idR die Gewerbeaufsichtsämter. Gruß, NB
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