Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Wir wissen, dass die leibliche Mutter unserer 2Jahre alten Tochter die bei uns lebt, schwarz arbeiten geht. Sie bekommt Hartz4 und zahlt keinen Unterhalt. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, es nachzuweisen, bzw Unterhalt einzuklagen auf Grund der Schwarzarbeit? Kann doch nicht sein das sie damit durchkommt... Vielen Dank
Hallo, schaffen Sie Beweise (wann arbeitet sie wo wie lange) - und besorgen Sie Zeugen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich weiss es gehört nicht hierher, aber gehört dazu. Ich weiss von Ihrer Arbeit auf Grund meines Jobs in der Krankenpflege. ich steh ja nun unter schweigepflicht. fällt das verhindern von straftaten nicht außerhalb der schweigepflicht? Sie arbeitet unter decknamen in der Prostitution. Für uns extrem schwer da irgendiwe ranzukommen. Ich weiss definitiv das es so ist, da ich es aus 1. Hand weiss. (Die Leute wissen nicht das ich sie kenne) Können sie mir die Frage beantworten? Im entferntestenm geht es ja nun immernoch um die TOchter und den UNterhalt... Vielen Dank!
Hallo, einen Kumpel als Freier hinschicken...(nur so tun) Liebe Grüsse, NB
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