Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unten schon mal ne Frage gehabt...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unten schon mal ne Frage gehabt...

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hatte Sie etwas weiter unten schon einmal was gefragt. Wenn der Unterhalt neu berechnet wird dann ja vom monatlichen Nettoeinkommen, was ist jetzt aber wenn da auch noch Nachtschichtzulage und Spesen drauf sind, wie wird das gerechnet? Prozentual oder fällt das ganz weg? Lg Pamela


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Für die Berechnung des Unterhaltes wird das gesammte Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt also einschließlich Spesen , Weihnachtsgeld , Zuschläge usw ! Außerdem auch Steuerrückerstattungen LG Andrea


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