Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte Sie etwas weiter unten schon einmal was gefragt. Wenn der Unterhalt neu berechnet wird dann ja vom monatlichen Nettoeinkommen, was ist jetzt aber wenn da auch noch Nachtschichtzulage und Spesen drauf sind, wie wird das gerechnet? Prozentual oder fällt das ganz weg? Lg Pamela
Hallo, Andrea hat recht. Man addiert alle Einkünfte u teilt durch 12. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Für die Berechnung des Unterhaltes wird das gesammte Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt also einschließlich Spesen , Weihnachtsgeld , Zuschläge usw ! Außerdem auch Steuerrückerstattungen LG Andrea
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