Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader,ich habe im Juni 2000 eine Mutter-Kind-Kur beantragt,wurde 2x von der Geschäftsstelle abgelehnt. Der Widerspruch liegt nun seit Anfang Oktober in der Widerspruchstelle in Chemnitz ,ich habe einen Bescheid erhalten und ich möchte mich doch bitte gedulden.Nun sind fast 4 Monate vergangen und ich habe immer noch keinen Bescheid erhalten.Gilt die Krankenkasse (Widerspruchstelle) als Behörde und kann ich eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben? Danke im voraus MfG Irena
Liebe Irena, ja, können Sie. Zuständig ist das Sozialgericht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung