Mitglied inaktiv
Guten Tag, in den nächsten Tage erwarte ich ein Baby. Habe mich noch bevor ich wußte dass ich schwanger bin vom Vater des Kindes getrennt. Wir waren nur zwei Monate zusammen und nun macht mir folgendes zu schaffen. Er hat mich damals bedrängt dass ich wieder zu ihm zurück komme. Er wollte keine Kinder und nun will er sich als Vater aufspielen. Er macht mit nur Vorwürfe. Er ist meiner Meinung nach psychisch Krank: er hat schon mal einen Selbstmordversuch hinter sich, der offensichtlich misslang. Nach einem schweren Verkehrsunfall (kurz nach unserer Trennung), sprach mich seine Mutter an, ob ich den wüsste dass er psychisch sehr labil ist. Mir gegenüber erwähnte er mal,dass er ein halbes Jahr nur in seiner Wohnung war und Depressionen hatte. Nun möchte ich ihm das Kind ganz verweigern, also auch kein Umgangsrecht gewähren (zum Wohle des Kindes, habs mir gut überlegt). Hab Angst er könnte das Kind/Baby in den Tod nehmen und als Heilerziehungspflegerin weiss ich, dass der Kontakt zu einem psychisch Kranken, wenn die erbliche Belastung zu einer psychische Krankheiten vorhanden ist, den eventuellen Ausbruch der Krankheit begünstigen kann. Der Kindsvater will jedoch Kontakt zum Kind und kann ihn dann ja soviel ich weiss, gerichtlich einklagen. Ich habe keine Beweise, weiss nicht wo die Mutter von ihm lebt und weiss nicht ob meine Verweigerung deshalb Sinn macht und Aussicht auf Erfolg hat. Er will/kann keinen Unterhalt zahlen, ist arbeitsfaul und bot mir an auf mein erstes Kind sowie sein Kind aufzupassen damit ich arbeiten kann!! Aber so wie ich nun die Rechtslage sehe habe ich gar keine Chance ihm den Umgang zu verweigern, oder? Danke für Hilfe
Hallo, eine Chance haben Sie nur, wenn Sie beweisen können, dass das Kindswohlinteresse gefährdet ist.Und das kann nur ein Psycholge enntscheiden. Gruß, NB