Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Und dann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Und dann?

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Hallo Nicola Bader, ich bin Mutter eines 3 Monate alten Jungen, es gab bei mir Probleme und Verzögerungen mit dem Mutterschaftsgeld. Nun habe ich es erhalten und stehe sozusagen noch bis 18.Oktober im Mutterschutz. Was passiert dann? Finanziell gesehen meine ich- ich war vorher krankgeschrieben, bin dann auch noch gekündigt worden. Mir ist klar, dass ich Anspruch auf Erziehungsgeld habe, aber das kann ja nicht alles sein (mit Ausnahme des Kindergeldes)!? Der Vater ist Azubi im ersten Lehrjahr. Gibt es Möglichkeiten, bestimmtes an Geld zu beantragen? Wenn ja, wo? Vielen lieben Dank schon im Vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aus Ihrem Posting geht nicht klar hervor, was denn jetzt ist. Falls Sie arbeitslos sind, aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch kein ArbGeld. Dann gibt es nur Sozialhilfe. KG und EG davon unabhängig. Gruß, NB


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