Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in einem Personalgespräch habe ich mich gegen meine üBERFLEXIBILIESIERUNG(manchmal nur 90 min. anstatt 120min.Dienst) gewehrt. Ich habe die Texte aus dem Teilzeitarbeitsgesetz vorgelegt. In meinem Minijobvertrag steht 40Std. im Monat, je nach betrieblichen Erfordernissen. Es gibt keine klare Zeitangabe und ist deshalb doch ein Vertrag "Arbeit auf Abruf". Mein AG meint das gelte nich für unseren Kleinbetrieb(5 Angestellte)! Ich müsse mich auch nach 60 o. 90 min nach hause schicken lassen. Gilt das Gesetz auch für Kleinbetriebe? lg lucalino
Hallo, bitte die Hinweise lesen - hier geht es nur um Probleme rub Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind