Lina_100
Sehr geehrte Frau Bader, Das hier soll doch nach Ihrer ausdruwcklich geauesserten Auffassung eine Seite fuer Kinder sein. Wie koennen Sie dann einerutter die offen mitteilt, dass sie den Umgang im Inland bisher nur gewährt weil sie das muss und ohne Einverständnis des Vaters mit ihrem neuen Lenensgefaehrten ins Ausland ziehen möchte auch und gerade um den Umgang des Vaters zu verhinder raten Tatsachen zu schaffen? Wo dient das dem Wohl des Kindes und befriedigt nicht nur die Rachegelueste der Mutter auf dem Rücken des Kindes? Wenn nicht eindeutig klar ist, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht würden Sie damit sogar zu einer Straftat raten. Danke für Ihre Mühe.
Sternenschnuppe
Bin auch sehr verwundert über diese Antwort. Gerade weil die Posterstellerin sehr deutlich machte, dass sie den Umgang gar nicht will und ausschließlich an sich denkt.
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