Mitglied inaktiv
Hallo war heute bei einer Schwangerschaftsberatung. Ich bin zum zweiten mal schwanger, am 14.07.09 beginnt mein Mutterschutz. Am selben Tag wird mein großer drei Jahre alt. Also somit, endet da meine Elternzeit von meinem Sohn. Mir wurde heute gesagt, wenn mein Mutterschutz nur einen Tag später beginnen würde, hätte ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Also, natürlich müsste ich dann rein theoretisch auch diesen einen Tag arbeiten. Können Sie mir dazu was sagen, stimmt das oder nicht? Danke im voraus.
Hallo, ab dem ersten Tag Mutterschutz nach der EZ haben Sie Ansprüche auch gegenüber dem AG Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit