Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillpausen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillpausen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich möchte nach einem halben Jahr Erziehungsurlaub wieder arbeiten gehen. Ich arbeite dann 6 Stunden pro Tag. Mir steht doch dann 1 Stunde Stillpause zu, oder? Muß ich diese Zeit rausarbeiten, oder ist diese Pause in den 6 Stunden enthalten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Frieda


Mitglied inaktiv

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Hi! Also im MuSchuG steht in §7: (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Also: bei sechs Stunden Arbeitszeit steht Dir eben mind. eine Stunde zur Verfügung = Netto 5 Std. Arbeitszeit pro Tag. Egal wie alt das Kind ist und wie oft Du noch stillst. Denn dazu steht nichts weiter im Gesetz. Mein Sohn ist ein gutes Jahr alt und eigentlich würde mir auch jeden Tag 1 1/2 Stunden Stillzeit zur Verfügung (ich arbeite mehr als 8 Stunden am Tag) stehe... immer noch... Da das mit den Stillzeiten in meinem Job nicht praktikabel ist, habe ich mit meinen Chef vereinbart, daß ich eben ab und zu "Stilltage" nehme, wenn die entsprechenden Stunden aufgelaufen sind. ... aber wenn ich das nachrechne: Dann müßte ich jetzt dann erst mal bis Ende April nicht mehr arbeiten ;-)))) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Désirée! Vielen Dank für Deine Antwort, ich werde sie gleich dem Arbeitgeber vorlegen. Liebe Grüße Frieda


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