Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich bin nach einer sehr kurzen Beziehung schwanger geworden und habe ich mich von dem Vater meines Kindes getrennt, noch bevor ich wusste, dass ich schwanger war. Den "Erzeuger" habe ich aber über die Schwangerschaft dann informiert, aber er hat sich bis heute nie darum gekümmert. Im 4. Schwangerschaftsmonat habe ich meinen jetztigen Lebensgefährten kennengelernt. Mein Sohn ist mittlerweile fast 6 Jahre alt und ich spiele mit dem Gedanken, ihn von meinem Lebenspartner adoptieren zu lassen. Müssen wir dazu verheiratet sein? Liebe Grüße Dani
Hallo, ja + der KV (falls anerkannt) muss zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ob ihr verheiratet sein müsst eiß ich nicht, aber der leibliche Vater deines SOhnes muss der Adoption zustimmen, tut er dass hat er nach der Adoption keinerlei Rechte aber auch keine Pflichten mehr dem Kind gegenüber. Er braucht dann also auch keinen Unterhalt mehr zahlen! LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit