Sabrinaluca
Hallo ich hab mal eine Frage. Ich befinde mich Moment noch in elternzeit bis Ende Oktober. Mein Chef hat mir allerdings schon nach dem Mutterschutz die Kündigung ausgestellt, da ich keine Elternzeit bei ihm eingereicht habe ( mein Verschulden ist mein erstes Kind und wusste nicht das ich das dem Arbeitgeber mitteilen musste) naja wie auch immer jetzt arbeite ich auf 400€ Basis das kann ich jetzt aber nicht mehr machen da ich keinen Babysitter mehr habe. Mein Sohn geht ab November in die Kinderkrippe und da sollte man dann 4 Wochen Eingewöhnung einplanen. Das heißt ich müsste mich jetzt arbeitslos melden, steht mir Arbeitslosengeld 1 zu oder würde ich in Hartz4 fallen ? danke schon mal ;)
Hallo, Sie sind nicht in EZ, da Sie keinen Ag haben. Sie sollten sich schnellstens bei der Agentur f Arbeit melden. Leistungen von dort erhalten Sie nur,enn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
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