Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stehen mir Leistungen zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stehen mir Leistungen zu?

amron

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Hallo, ich habe bis zum 31.8.2016 in einem befristeten Arbeitsverhältnis gestanden. Anschließend bin ich meinem Mann nach München hinterhergezogen und beziehe seit dem 1.10.2016 ALG I. Es wurde bis zum 31.5.2017 bewilligt. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, der Entbindungstermin ist der 15.08.2016. Was passiert in der Zeit zwischen dem Auslaufen des ALG I (Mai) und der Entbindung (August) und stehen mir nach der Entbindung Leistungen zu und wenn ja, welche? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn, dann abhängig vom Verdienst Ihres Mannes nur soziale Leistungen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Was verdient Dein Mann denn ? Er ist da zuständig. Wenn Du mehr als den Mindestsatz als Elterngeld haben möchtest, dann solltest Du so schnell es geht Einkommen erarbeiten. Auch branchenfremd bewerben, von der Schwangerschaft musst Du nix sagen.


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