Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

SS und Nachtdienstvertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: SS und Nachtdienstvertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Mein Problem ist das ich jetzt in der 8.SSW schwanger bin und seit meinem Erziehungsurlaub eine 1/4 Stelle im Nachtdienst eines Krankenhauses übernommen habe da ich tagsüber nicht arbeiten kann weil ich zu Hause noch einen behinderten Sohn habe der 4 mal die Woche zur Therapie muß. Er kommt jetzt auch erst in den Kindergarten so im September. Meine Frage ist was soll ich machen ich kann doch wirklich nicht tagsüber arbeiten da ich sonst keine Betreuung für ihn habe nur halt nachts weil ich da meinen Mann habe. Kündigen möchte ich aber auch nicht da ich nach dem Kind diese Stelle wieder unbedingt haben will. Was habe ich für Rechte bzw. Pflichten in so einem Fall P.S: In meinem Vertrag steht auch schriftlich drin das das ein Nachtwachenvertrag ist und kein Tagdienst diese Leute haben extra einen für den Tagdienst. Danke im Vorraus mit freundlichen Grüßen Tocessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tocessa, gem. § 8 Abs. 1 dürfen SS nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6 Uhr arbeiten. Eine Ausnahme gilt hier nicht für Krankenpflegeberufe. Wenn dies missachtet wird, kann Ihr AG erheblichen Ärger bekommen. Sie können jedoch versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Sie haben aber Anspruch auf Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes. Gruß, NB


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