Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialhilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialhilfe

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Hallo! Ich lebe seit einiger Zeit getrennt vom Vater meiner Kinder. Unser Jüngster ist 6 Monate. Ich bemühe mich zur Zeit um eine Weiterbildung beim AA - wenn die aber nicht zustande kommt, dann werde ich wohl Sozialhilfe beantragen müssen. Meine Frage nun - wird der Vater meiner Kinder (wir sind noch verheiratet) mit herangezogen? Er bezahlt Unterhalt für die Kinder, eine Bestätigung vom JA haben wir auch, da er aber selbständig ist und ab April wieder anfangen will mit studieren, weiß ich nicht, ob er nun auch für mich mit aufkommen muss. Wir haben vor der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, wo ich auf Ehegattenunterhalt verzichtet habe. Danke vielmals Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kathrin, das kommt darauf an. Gelegentlich verzichtet die Ehefrau auf Unterhalt, weil sie ihren Ehemann entlasten will, während sie sich selbst das für den Lebensunterhalt notwendige Geld vom Sozialamt holen möchte. Ein solcher Verzicht ist unwirksam. Wenn die Behörden nachweisen können, daß der Unterhaltsverzicht bereits in der Absicht erklärt wurde, statt dem Unterhaltsschuldner die öffentlichen Kassen in Anspruch zu nehmen, dann kann sich das Sozialamt die bereits gezahlten Gelder vom Unterhaltsschuldner wiederholen und für die Zukunft die Unterhaltsgläubigerin auf den Unterhaltsschuldner verweisen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterhaltsverzicht erklärt wurde, noch nicht absehbar war, daß der Unterhaltsberechtigte irgendwann der Sozialhilfe zur Last fallen würde. Dann ist auch dieser Unterhaltsverzicht weiter wirksam, obwohl jetzt die öffentlichen Kassen in Anspruch genommen werden. Gruß, NB


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