Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nachdem meine Mutter-Kind-Kur von der Widerspruchsstelle (Justitiariat)abgelehnt wurde,bleibt mir jetzt nur noch das Gericht, ich wollte ursprünglich nicht klagen, hätte dann einen neuen Antrag gestellt. Können Sie mir sagen ob ich mir einen Rechtsanwalt nehmen kann, habe aber kein Geld ihn zubezahlen (mein Mann ist jetzt arbeitslos geworden), ob ich persönlich vor Gericht erscheinen muß (ist ziemlich weit weg),entstehen für mich Kosten. Danke und viele Grüße Irena
Liebe Irena, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht (oder zusätzlich ans Sozialgericht). Dort wird man Ihnen erklären, wie man Prozeßkostenhilfe beantragen kann und ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen. Gruß, NB
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