Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialauswahl

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialauswahl

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, zählt bei der Sozialauswahl wie viele Unterhaltspflichte man hat oder ob man überhaupt Unterhaltspflichtige hat. Zählen also zwei Kinder mehr als 1 Kind oder wird das gleich gewichtet? Viele Grüße und schon mal DANKE! Ilka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit (ab 25) und Unterhaltsverpflichtungen. (Schwerbehinderteneigenschaft auch noch). Der AG muss also im Zweifel einem AN mit einem Kind, der 30 ist, eher kündigen als einem, der 50 ist nd drei Kinder hat. Innerhalb der Kriterien gibt es keine Gewichtung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Ilka, bei der Sozialauswahl zählen zwei Kinder mehr als eines. LG Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit (ab 25) und Unterhaltsverpflichtungen. (Schwerbehinderteneigenschaft auch noch). Der AG muss also im Zweifel einem AN mit einem Kind, der 30 ist, eher kündigen als einem, der 50 ist nd drei Kinder hat. Innerhalb der Kriterien gibt es keine Gewichtung. Gruß, NB


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