Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zählt bei der Sozialauswahl wie viele Unterhaltspflichte man hat oder ob man überhaupt Unterhaltspflichtige hat. Zählen also zwei Kinder mehr als 1 Kind oder wird das gleich gewichtet? Viele Grüße und schon mal DANKE! Ilka
Hallo, es gibt die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit (ab 25) und Unterhaltsverpflichtungen. (Schwerbehinderteneigenschaft auch noch). Der AG muss also im Zweifel einem AN mit einem Kind, der 30 ist, eher kündigen als einem, der 50 ist nd drei Kinder hat. Innerhalb der Kriterien gibt es keine Gewichtung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ilka, bei der Sozialauswahl zählen zwei Kinder mehr als eines. LG Claudia
Hallo, es gibt die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit (ab 25) und Unterhaltsverpflichtungen. (Schwerbehinderteneigenschaft auch noch). Der AG muss also im Zweifel einem AN mit einem Kind, der 30 ist, eher kündigen als einem, der 50 ist nd drei Kinder hat. Innerhalb der Kriterien gibt es keine Gewichtung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit