Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sicherung des letzten Lohns ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sicherung des letzten Lohns ?

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Liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiter helfen. Ich bin jetzt in der 22 SSW. Die firma in der ich arbeite, ist pleite. Das heißt, das Insolvenzverfahren ist beantragt wurden. HEUTE WAR DER Insolvenzverwalter da, und hat uns erklärt, wie es weiter geht. Folgender Stand: Das Insolvenzverfahren soll am 01.04.01 eröffnet werden. Bis zum 31.03.01 sollen alle Arbeitnehmer selber kündigen, damit wir unseren Lohnanspruch aus den letzten 3 Monaten (Januar,Februar,März) sowie unseren Urlaubsanspruch aus 2000 und 2001 retten können. Diese Löhne würde dann die Bundesanstalt für Arbeit 3 Monate lang sichern. Da ich aber nun schwanger bin, meinte der Insolvenverwalter, ich soll nicht kündigen. Er würde mich dann ab 01.04.01 beurlauben können. Er wußte es aber nich genau, wollte sich erst noch mal erkundigen. Können Sie mir hier weiter helfen, wie ich mich nun richtig verhalten soll? Wenn ich nicht kündige, sind dann meine Lohnansprüche auch gesichert? Und durch wen? Wenn ich ab dem 01.04.01 beurlaubt werde, was bekomme ich da für Geld? Ich muß noch dazu sage, daß ich im Moment auch noch krank geschrieben bin, seit ca. 3 Wochen. Wenn ich nicht kündige zum 31.03.01, und werde aber noch weiterhin krank geschrieben, habe ich dann Anspruch auf Krankengeld? Und wem muß ich den Krankenschein zukommen lassen? Ich wäre ihnen für eine Information wirklich sehr dankbar, da ich im Moment etwas in der Luft hänge. Grüße Manja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Maja, Sie bekommen von der Firma selbst, so weit möglich, nur solange Geld, wie die Firma besteht. 3 Mo. kann man Ausfallgeld bekommen. Ich rate IHnen, sich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen, dort kann man Sie individuelle am besten beraten. Je nach Bundesland sind das meistens die Gewerbeaufsichtsämter. Mit einer Kü würde ich auch erst noch mal abwarten. Viel Glück, NB


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